Aus der Chronik des Schachvereins Caïssa Junglinster (von Armand Trierweiler, 1963):
Es war im Laufe des Jahres 1939 als sich verschiedene von der fesselnden Unergründlichkeit des Schachspiels begeisterte Freunde unter dem Impuls unseres jetzigen Ehrenpräsidenten Edouard Dupont im Café Bauer in Junglinster zur Gründung eines Schachvereins zusammenfanden. Unter seiner Leitung versuchten die Herren Emile Wampach, Tierarzt, Félix Steines und Jean Santer, Radiotechniker, Robert van Hulle, Ingenieur, Joseph Rischette, Gemeindesekretär, alle aus Junglinster, sowie Herr Mathias Breden, Landwirt in Imbringen, die Geheimnisse des königlichen Spiels zu ergründen. Dieser Freundeskreis ließ also in unserer damals noch relativ kleinen Ortschaft die Begeisterung für das schönste Spiel aller Zeiten erwachen.Leider sollte dieser Eifer nicht allzu lange andauern, denn durch den Ausbruch des zweiten Weltkrieges wurde der Sender stillgelegt, so dass die Herren Steines und Santer berufshalber verzogen. Im Winter 1939/1940 hörte die Vereinstätigkeit ganz auf. Hätte der Verein noch den Anschluss an den Schachverband tätigen können, wäre wahrscheinlich die Wiederankurbelung des Vereinslebens auf Anregung des Schachverbands sofort nach dem Kriege erfolgt. So ist die Zeit zwischen 1945 und 1952 (Jahr der definitiven Neugründung) unnützerweise ohne jede offizielle schachliche Betätigung verstrichen. Schließlich trafen sich im Monat Oktober 1952 die meisten der noch in Junglinster lebenden Gründungsmitglieder des vor Ausbruch des Krieges gegründeten Vereins, zusammen mit verschiedenen neuen Schachanhängern, auf Anregung der Herren Wiget, Tresch und Emeringer, Vorstandsmitglieder der Luxemburger Schachföderation, zur definitiven Neugründung des Vereins. Durch die Generalversammlung vom 26. Oktober 1952 wurde der neugegründete Verein unter der Bezeichnung "Caissa Junglinster" (so benannt nach dem Namen der griechischen Schachgöttin) als 14. Verein in die Fédération Luxembourgeoise des Echecs (F.L.D.E.) aufgenommen und noch im selben Jahr trat der neue Verein zu den Meisterschaftskämpfen in der dritten Division an.
Die nachfolgenden Statuten, welche das Fundament unseres Vereins darstellen, wurden am 2. Dezember 1952 in Grevenmacher enregistriert. Art. 1 Am 29. Oktober 1952 wurde in Junglinster ein Schachverein gegründet unter dem Namen "Cercle d'Echecs Caissa Junglinster Art. 2 Der Verein hat zum Zweck, das Schachspiel zu pflegen und in weitere Kreise einzuführen. Er ist an die Fédération Luxembourgeoise des Echecs angeschlossen und nimmt an deren Sitzungen durch zwei Delegierte teil. Art. 3 Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern. Als aktive Mitglieder können Personen männlichen oder weiblichen Geschlechtes beitreten. Die aktiven Mitglieder sind gehalten, allen Veranstaltungen, wo seitens des Vorstandes eine Einladung an sie ergeht, regelmäßig beizuwohnen. Inaktive Mitglieder können gelegentlich ebenfalls an Schachveranstaltungen teilnehmen. Art. 4 Der Verein wird verwaltet durch den Vorstand, der aus 5 Mitgliedern besteht: 1 Präsident-Turnierleiter, 1 Schriftführer, 1 Kassierer sowie 2 Beisitzenden, welche gleichzeitig das Amt der Kassenrevisoren ausüben. Er ruft die Versammlungen und Vorstandssitzungen ein und führt in denselben den Vorsitz. Der Schriftführer besorgt sämtliche schriftliche Arbeiten. Der Kassierer empfängt und bewahrt die Gelder der Einnahmen, tätigt auf Anweisung des Präsidenten die Ausgaben und verwaltet das Spielmaterial. Der Turnierleiter hat die Turniere zu leiten und zu überwachen. Die Kassenrevisoren sind berechtigt, die Kasse zu revidieren, und verpflichtet, der Generalversammlung hierüber Bericht zu erstatten. Art. 5 Der Vorstand wird jedes Jahr neu gewählt. Dies geschieht in der Generalversammlung mittels Stimmzetteln oder per Akklamation. Art. 6 In den Statuten nicht vorgesehene Fälle entscheidet der Vorstand unter der Verpflichtung, den Mitgliedern seine Entscheidung in der nächsten Generalversammlung zu unterbreiten. Jeder Vorschlag, der von wenigstens einem Drittel der Mitglieder unterzeichnet ist, muß einer Generalversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. In solchen Fällen kann auch bei Dringlichkeit der Angelegenheit eine außergewöhnliche Generalversammlung einberufen werden. Wenn mehr als 2 Mitglieder des Vorstandes zurücktreten beziehungsweise ausgeschieden sind, so ist der Vorstand noch vor der regelmäßigen jährlichen Generalversammlung durch eine außergewöhnliche Generalversammlung zu vervollständigen. Art. 7 Zu einer Generalversammlung, lies beschlussfähigen Generalversammlung, ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Jedes aktive und inaktive Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seit einem Monat dem Verein angehört. Persönliche Angriffe sind nicht zulässig. Art. 8 Eine Vorstandssitzung findet auf Vorschlag des Präsidenten oder zwei der übrigen Vorstandsmitglieder statt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet bei Beschlussfassungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Art. 9 Der Eintritt in den Verein geschieht durch mündliche oder schriftliche Eintrittserklärung. Die Aufnahme in den Verein kann durch den Vorstand abgelehnt werden. Der Jahresbeitrag wird durch die jährliche Generalversammlung festgesetzt. Art. 10 Das Ausscheiden eines Mitgliedes wird festgestellt: 1. durch Austrittserklärung oder Verweigerung des Beitrages 2. durch Beschluss des Vorstandes, wenn das betreffende Mitglied sich gegen den Verein oder die Statuten des Vereins vergangen hat. Jedes austretende Mitglied verliert das Anspruchsrecht gegen den Verein. Art. 11 Der Verein kann nicht aufgelöst werden solange noch 3 aktive Mitglieder denselben weiterführen. Art 12 Bei Auflösung des Vereins verfällt das Vermögen an barem Geld und Spielmaterial der Gemeinde, in Erwartung, dass dasselbe einem neugegründeten Verein wieder zur Verfügung gestellt wird.
So beschlossen in der Generalversammlung vom 29. Oktober 1952 durch die nachbezeichneten Gründungsmitglieder: - Dupont Edouard, Versicherungsdirektor - Steines Fernand, Buchdrucker - Faber Pierre, Postbeamter - Steines Félix, Radiotechniker - Rischette Joseph, Gemeindesekretär - Beck Marcel, Geschäftsmann - Ernst Aloyse, Metzger - Klein Camille, Frisör - Royer Robert, Briefträger
1952-1953: Die erste Generalverammlung schuf am 29. Oktober 1952 im damaligen Café Ernst - also 3 Tage nachdem der Landesverband einstimmig beschlossen hatte, unseren im Entstehen begriffenen Verein aufzunehmen falls wir unseren Klub regelrecht konstitutieren und ein Aufnahmegesuch stellen sollten - den offiziellen Titel "Cercle d'Echecs Caïssa Junglinster". Dabei wurde der erste Vorstand mit folgender Besetzung aufgestellt: - Dupont Edouard, Präsident - Steines Fernand, Schriftführer - Faber Pierre, Kassierer - Steines Félix, Beisitzender - Rischette Joseph, Beisitzender